Trägerschaft

Trägerin ist die Stiftung Wartheim.

Stiftungszweck (Artikel 2 der Stiftungsurkunde)

Die Stiftung bezweckt den Betrieb einer sozialpädagogischen Institution zur Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern, die vorübergehend oder langfristig nicht über die Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder entsprechend zu betreuen und zu erziehen.

Dem Stiftungsrat obliegt die Aufsicht über die Geschäftsführung der Stiftung und er vertritt die Stiftung nach aussen. Seine Aufgaben hat er in Ressorts aufgeteilt.