Trägerschaft
Trägerschaft
Trägerin ist die Stiftung Wartheim.
Stiftungszweck (Artikel 2 der Stiftungsurkunde)
Die Stiftung bezweckt den Betrieb einer sozialpädagogischen Institution zur Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern, die vorübergehend oder langfristig nicht über die Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder entsprechend zu betreuen und zu erziehen.