Konzept

1  Trägerschaft

    1.1 Stiftungszweck

Die Stiftung Wartheim bezweckt den Betrieb einer sozialpädagogischen Institution zur Betreu- ung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern, die vorübergehend oder langfristig nicht über die Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder entsprechend zu betreuen und zu erziehen (Art. 2, Stiftungsurkunde).

    1.2 Rechtsgrundlage

Die Stiftung Wartheim ist eine von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) und vom Bundesamt für Justiz (BJ) anerkannte Institution und untersteht deren Aufsicht.

2  Auftrag

Die Institution bietet eine stationäre sozialpädagogische Betreuung für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder langfristig nicht in ihrer Herkunftsfamilie betreut werden können (genaue Beschreibung). Die Kinder und Jugendlichen leben in der stiftungseigenen Liegenschaft und werden dort vom Fachpersonal betreut. Sie besuchen die öffentlichen Schulen und nehmen soweit wie möglich am sozialen Leben ausserhalb der Schule und der Stiftung Wartheim teil. Sie sollen in ihren Bedürfnissen und entsprechend ihrer Lebenssituation unter Berücksichtigung ihres ursprünglichen sozialen Umfelds gefördert werden. Die Institution misst dem Einbezug der Eltern in den pädagogischen Prozess und der Befähigung zu erzieherischem Handeln grosse Bedeutung zu. Die Institution gewährleistet eine ganzjährige Öffnung (ausser während 2 Wochen Betriebsferien).

3  Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund der aktuellen Situation eine ausserfamiliäre stationäre Betreuung benötigen. Es stehen 8 stationäre Plätze für Kinder und Jugendliche beider Geschlechter zur Verfügung. Das Eintrittsalter liegt zwischen 5 und 15 Jahren (Ausnahmen bei Geschwister). Die Fähigkeit, eine externe Schule oder ein anderes Ausbildungsangebot zu besuchen, wird vorausgesetzt.

4  Zielsetzungen

In enger Zusammenarbeit mit den zuweisenden Behörden und den Eltern soll den betreuten Kindern und Jugendlichen eine altersentsprechende, sozialpädagogische Betreuung zukommen, die ihnen Sicherheit und Verbindlichkeit gewährleistet. Parallel zur Betreuungsaufgabe in der Institution werden die Eltern unterstützt, ihre Erziehungskompetenz zu erweitern und die Verantwortung für ihre Kinder möglichst zu übernehmen. Der stationäre Aufenthalt wird sporadisch überprüft und möglichst kurz gehalten.

5  Grundhaltung

Unserer pädagogischen Haltung liegt eine system- und ressourcenorientierte Sichtweise zugrunde. Als Team von ausgebildeten oder in Ausbildung stehenden Fachpersonen gewährleisten wir eine altersgerechte und dem Kind/Jugendlichen entsprechende Betreuung. Unsere Fachlichkeit leitet unser Handeln, unser Rollenverständnis und unsere Reflektion. Sie hilft uns, Veränderungsmöglichkeiten zusammen mit den Kindern/Jugendlichen und Eltern zu entdecken und umzusetzen. Wir pflegen einen transparenten, offenen und freundlichen Umgang. Konflikte werden frühzeitig angesprochen, damit sie einer Lösung zugeführt werden können.

6  Methodik / Pädagogisches Konzept
    6.1 Eintritt
Eintritte von Kindern und Jugendlichen erfolgen grundsätzlich durch eine zuweisende Stelle (KESB, Sozialdienste, Jugendämter, etc.) mit Zustimmung der Eltern und deren Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Wird ein Eintritt ohne Zustimmung der Eltern verfügt, wird mit ihnen die Kooperationsbasis geklärt. Der altersentsprechende Einbezug des Kindes beim Eintrittsverfahren soll dessen Mitwirkung gewährleisten (Gespräche, Schnuppern).
Unter Einbezug der Kinder/Jugendlichen, den Eltern und den zuweisenden Stellen werden Bedingungen und Zielsetzungen für den Aufenthalt und eine allfällige Rückkehr in die Herkunftsfamilie formuliert.

    6.2 Kinder / Jugendliche

   6.2.1 Förderung der Selbst- und Sachkompetenzen

Den Kindern und Jugendlichen begegnen wir mit Wertschätzung und pflegen einen respektvollen Umgang. Ihre Entwicklung der Selbst- und Sachkompetenz fördern wir mit einer bewussten und befähigenden Gestaltung des Alltags, mit einer unterstützenden Begleitung des Schulbesuches und einem vielseitigen Freizeitangebot. Ein strukturierter Tagesablauf und verbindliche Regeln im Alltag, die Freiräume wie auch Grenzen beinhalten, verschaffen ihnen Sicherheit und Vertrauen. Der überschaubare Rahmen der Institution trägt ebenfalls dazu bei. Die Kinder und Jugendlichen werden ermuntert, Ideen einzubringen und die sie betreffenden Bereiche mitzugestalten. Dafür wird jedem Kind/Jugendlichen eine Bezugsperson zugeteilt, über welche sich das Kind ebenfalls einbringen und äussern kann. Durch den geförderten offenen Kontakt zu allen involvierten Personen haben die Kinder und Jugendlichen zahlreiche Möglichkeiten sich zu äussern und an einer offenen Kommunikation teilzunehmen.

Wir achten die Integrität der Kinder und Jugendlichen und schützen sie vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.

   6.2.2 Förderung der Sozialkompetenzen

In der Gruppe treffen die einzelnen Individuen aufeinander. Die Kinder und Jugendlichen lernen, sich in die Gruppe zu integrieren, die eigenen Bedürfnisse einzubringen und die der anderen zu respektieren. Das Zusammenleben in der Gruppe dient als wertvolles Lernfeld, um voneinander und miteinander zu lernen. Die Sozialkompetenzen des einzelnen Kindes und Jugendlichen werden durch den verbindlichen und achtungsvollen Umgang miteinander gefördert. Sie lernen den Umgang mit Konflikten. Sie übernehmen Verantwortung, üben Geduld mit sich selber und den anderen Kindern und Jugendlichen. Sie lernen Kompromisse auszuhandeln und Rücksicht aufeinander zu nehmen. In der Gruppe können sich die Kinder/Jugendlichen gegenseitig motivieren und unterstützen.

Gemeinsame Aktivitäten wie Essen, Gesprächsrunden, Ausflüge, Lager etc. sind wichtige Elemente der Gruppenpädagogik.

   6.3 Zusammenarbeit

Um optimale Voraussetzungen für eine gute Entwicklung des Kindes zu schaffen, werden eine gemeinsame Strategie und eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten angestrebt. Der Kontakt soll unkompliziert sein und über alle gängigen Kommunikationsmittel fliessen können. Dies setzt einen regelmässigen Austausch und Transparenz voraus.

   6.3.1 mit den Eltern

Die Eltern erachten wir als wichtigste Bezugspersonen ihrer Kinder. Den Eltern begegnen wir respektvoll und mit Wertschätzung. Pädagogische Fragen bezüglich ihres Kindes werden gemeinsam erörtert und Lösungen möglichst konsensorientiert umgesetzt. Die Eltern werden in die aktuellen Themen des Alltags einbezogen und transparent informiert. Auch in anspruchsvollen Konstellationen begegnen wir den Eltern mit Objektivität und Respekt.

Wir unterstützen die Eltern darin, die bezüglich ihres Kindes formulierten Ziele zu erreichen. Verantwortlichkeiten werden möglichst bei den Eltern belassen, resp. an sie zurückgegeben.

   6.3.2 mit den zuweisenden Stellen

Die zuweisenden Stellen legen in der Regel zu Beginn eines Aufenthaltes auch die Zielsetzungen dafür fest. In regelmässig stattfindenden Gesprächen überprüfen wir mit ihnen und den Eltern die formulierten Ziele und passen sie nötigenfalls an. Wir informieren uns gegenseitig über wichtige Veränderungen und Vorkommnisse.

   6.3.3 mit den Schulen

Mit den Schulen und Ausbildungsstätten, die von den Kindern und Jugendlichen besucht werden, pflegen wir eine enge Zusammenarbeit, um eine möglichst optimale schulische Förderung für das betreffende Kind zu gewährleisten. Angezeigte Schulwechsel erörtern wir zusammen mit den Eltern, den zuweisenden Stellen und den Schulen.

   6.3.4 mit weiteren Fachstellen und Fachpersonen

Wo es die Umstände erfordern, werden in Absprache mit den Beteiligten weitere externe Fachstellen oder Fachpersonen miteinbezogen.

   6.4 Austritt und Ausschluss

Der Aufenthalt eines Kindes / Jugendlichen ist bis zur Vollendung des 17. Lebensjahr oder Abschluss der obligatorischen Schulpflicht möglich. Der Austritt eines Kindes oder Jugendlichen soll dann erfolgen, wenn die zuweisende Stelle die formulierten Zielsetzungen als erfüllt erachtet und sich die Eltern in der Lage fühlen, die Erziehungsverantwortung selber wahrzunehmen. Wird als Anschlusslösung eine andere Institution in Betracht gezogen, bieten wir Unterstützung bei deren Suche und der Koordination des Übertritts an. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstössen gegen Vereinbarungen oder der Hausordnung (Gewalt, Gewaltandrohung, Drogenkonsum, usw.) können Kinder und Jugendliche ausgeschlossen werden.


7  Ressourcen
    7.1 Infrastruktur

Die Stiftung Wartheim befindet sich an der Thunstrasse 48 in Muri bei Bern. Sie ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Das historische und unter Denkmalschutz stehende Gebäude mit viel Umschwung wurde im Jahr 2000 einer Gesamtrenovation unterzogen. Die grosszügigen und wohnlichen Räumlichkeiten entsprechen den heutigen Anforderungen.

    7.2 Personal

Das Stellensoll beträgt, exkl. Praktikantin, 630 Stellenprozente und beinhaltet die Institutionsleitung, die Betreuung und Küche/Hausdienst.

Alle Stellen werden durch Mitarbeitende besetzt, die den Anforderungen entsprechend ausgebildet und qualifiziert sind. Die Mitarbeitenden verfügen über eine Zusatzausbildung in systemischer Arbeit oder sind bereit, eine solche zu absolvieren.

Die Fachlichkeit der Mitarbeitenden wird durch regelmässige interne und externe Weiterbildung sichergestellt und erweitert.

Die Stiftung Wartheim bietet einen Ausbildungsplatz zur SozialpädagogIn HF/FH und einen Praktikumsplatz an. 


8  Controlling / Begleitung

    8.1 Supervision / Fachberatung

Der professionellen und reflektierten sozialpädagogischen Arbeit wird grosse Bedeutung zugemessen. Mit einer externen und fachlich qualifizierten Fachperson findet eine regelmässige Supervision und Fachberatung statt.

    8.2 Controlling

Das institutionsinterne Controlling liegt in der Zuständigkeit des Stiftungsrates.

    8.3 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung wird durch das institutionsinterne Qualitätsmanagement sichergestellt. Sämtliche Unterlagen (Stellenbeschriebe, Teilkonzepte, Checklisten usw.), die den Betrieb und die Organisation der Stiftung Wartheim regeln, sind im Handbuch der Stiftung Wartheim abgelegt. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) und das Bundesamt für Justiz (BJ) führen in regelmässigen Abständen Audits durch. Die GSI ist auch zuständig für die Erteilung der Heimbewilligung.


9  Finanzen

Der Betrieb der Institution wird durch Betriebsbeiträge der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und des Bundesamtes für Justiz (BJ) sowie von Kostgeldern finanziert. Das Kostgeld wird nach Art der Zuweisung und dem Wohnsitz des Kindes verrechnet.

Nebenkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Spenden werden dem Spendenfonds der Stiftung Wartheim zugeführt und dem Spendenreglement entsprechend so eingesetzt, dass sie direkt oder indirekt den betreuten Kindern und Jugendlichen zugutekommen.